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Auch dieses Jahr bietet die M2Logistik auf den Mineralientagen eine große Auswahl an Verpackungs- und Transportdienstleistungen an. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Rückfragen unter +49 8121 2230-0 zur Verfügung. >>
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in seinen News bekannt gegeben, dass alle bis zum 28.04.2010 anerkannten bekannten Versender (bV) vom LBA bis einschließlich 25.03.2013 als bV für die jeweiligen RegB "geduldet" werden. Die Zeichnung einer weiteren Sicherheitserklärung des bV für die Restdauer der dreijährigen Übergangsperiode ist nicht notwendig. Damit ist das LBA der Lesart der Verbände gefolgt.
Auf die gemäß der EU-DurchführungsVO 185/2010, Nr. 6.3.2.6. und 6.3.2.7. des Anhangs, erforderlichen Angaben im AWB oder sonstigen Begleitdokumenten hat das LBA in den News ebenfalls hingewiesen. In der praktischen Anwendung entstand aktuell die Frage, wie die geforderte Angabe von
f) Name der Person, die den Sicherheitsstatus erteilt hat, oder eine gleichwertige Identifizierung, sowie Datum und Uhrzeit der Erteilung;
erfüllt werden kann.
In der Regel erteilt die Person, die den AWB erstellt und unterschreibt, auch den Sicherheitsstatus, da zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Informationen (bV? sichere Lieferkette? keine Manipulationen?) zusammenlaufen. Der Name dieser Person (in Klarschrift) und das Datum der AWB-Erstellung sind regelmäßig bereits im AWB-Feld "Unterschrift" angegeben, so dass hier ggf. die Uhrzeit zu ergänzen wäre, um die Anforderung der Nr. 6.3.2.6.f) zu erfüllen. Die EU-DVO schreibt außerdem nicht vor, wo die geforderten Angaben zu stehen haben.
Das LBA hat die vorgenannte Auffassung fernmündlich gegenüber den Verbänden bestätigt. Das gilt natürlich nur für den Fall, dass AWB-Erstellung und Erteilung des Sicherheitsstatus zeitgleich erfolgen. Falls ein von einem anderen RegB erteilter Sicherheitsstatus übernommen wird, müssen allerdings dessen Angaben zu Name, Datum und Uhrzeit an anderer Stelle im AWB / Begleitdokument angegeben werden.
Da eine "offizielle" Aussage des LBA in den News dazu nicht zu erwarten ist, bitten wir Sie, die beteiligten Handlingpartner ggf. nachdrücklich auf diese Auslegung hinzuweisen.
Das LBA hat die Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms (LFSP) an die neuen Vorschriften angepasst und veröffentlicht. Für die entsprechende Anpassung durch die RegB ist dem Vernehmen nach eine Frist von 2 Monaten vorgesehen.
Beachten Sie auch die neuen FAQ's, die der Nummerierung des Anhangs der EU-VO 185/2010 folgen. Der "Leitfaden" ist entfallen! Die neustrukturierten EU-weiten Zulassungsnummern sollen den RegB in Kürze mitgeteilt werden.
Die aktualisierten Inhalte finden Sie hier auf der LBA-Homepage.
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M2Logistik bietet unabhängig vom Transport eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Ausfuhranmeldungen. Hierfür steht Ihnen unser kompetentes Team jederzeit gerne zur Verfügung und informiert Sie über alle Zollformalitäten.
Die EU plant, die bisherigen nationalen Zollnummern durch eine EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zu ersetzen. Hierzu wurde das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic Operators' Registration and Identification System) eingeführt, über das die Daten an die EU übermittelt werden. Die EORI-Kennnummer besteht aus der Zollnummer, ergänzt um ein zweistelliges Länder-Präfix (in Deutschland "DE"). Voraussetzung für die Generierung der EORI-Kennnummer ist die Zustimmung der Wirtschaftsbeteiligten im Antragsformular auf Erteilung der Zollnummer zur Weiterleitung der Antragsdaten an die Datenbank der Europäischen Union. Die deutsche Zollverwaltung hat bereits alle Zollnummerinhaber angeschrieben und um entsprechende Angaben und Erklärungen aufgefordert.
Die Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, werden ab dem 1. November 2009 zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert.
Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten haben die EORI-Nummer -wie von der EU vorgegeben- bereits zum 1. Juli 2009 umgesetzt. Das deutsche Bundesfinanzministerium hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) und die anderen Mitgliedstaaten frühzeitig und mehrfach informiert, dass deutsche EORI-Nummern erst ab dem 1. November 2009 in der EORI-Datenbank zur Verfügung stehen. Dennoch verweigern einige Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli deutschen LKW aufgrund fehlender EORI-Nummer die Einreise.
Das Bundesfinanzministerium und die Europäische Kommission sind sich seit Ende letzter Woche der derzeitigen Situation bewusst und um Abhilfe bemüht. Das BMF hat sich unmittelbar mit den betroffenen Zollverwaltungen der anderen EU-Staaten in Verbindung gesetzt. Zudem wird die Thematik heute und morgen (7./8. Juli) in EU-Gremien behandelt.
Mehr Informationen zur Beantragung der EORI-Nummer : >>
Stichtag für Exporteure. Ab 01.07.2009 müssen alle Ausfuhranmeldungen über das elektronische Zollverfahren "ATLAS-AUSFUHR" aufgegeben werden. Sparen Sie sich hohe Software-, Personal- und Schulungskosten. Wir übernehmen das für Sie. Das fertige Ausfuhrbegleitdokument geht Ihnen bequem per Email zu. Gerne übersenden wir Ihnen unsere günstigen Abfertigungskonditionen (Kontakt : Martin Mühlburger Tel: 08121/223015 email: martin.muehlburger@m2logistik.De)
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